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Raiffeisenbankengruppe OÖ
Offenlegung zurück | Aktualisieren
von Interessenskonflikten gemäß § 48 f Abs. 6

1. Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft oder eine mit ihr verbundene juristische Person hält Anteile von über 5 % des gesamten emittierten Aktienkapitals an dem Emittenten.

  • voestalpine AG
  • Raiffeisen International Bank-Holding AG
  • Oberösterreichische Landesbank AG
  • Salzburger Landes-Hypothekenbank AG
  • Hypo Wohnbaubank AG
  • Raiffeisen Zentralbank Österreich AG
  • Raiffeisen Vermögensverwaltungsbank AG
  • Raiffeisen Wohnbaubank AG
  • Raiffeisenbank a.s.
  • Energie AG Oberösterreich
  • ELAG Immobilien AG
  • AMAG Austria Metall AG

2. Der Emittent hält mehr als 5 % des gesamten emittierten Aktienkapitals an Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person.

3. Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft oder eine mit ihr verbundene juristische Person ist Market Maker (oder Specialist) oder Designated Sponsor oder Stabilisierungsmanager in den Finanzinstrumenten des Emittenten.

4. Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft oder eine mit ihr verbunde juristische Person war in den vergangenen 12 Monaten bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten des Emittenten federführend oder mitführend (als Manager oder Co-Manager) tätig.

  • Alpine Holding GmbH
  • Lenzing AG
  • Republik Österreich
  • voestalpine AG
  • Egger Holzwerkstoffe GmbH
  • Strabag SE
  • Frauenthal Holding AG
  • Wienerberger AG
  • UBM Realitätenentwicklung AG
  • AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
  • Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
  • KTM Power Sports AG

5. Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erbringung von sonstigen Investment-Banking-Dienstleistungen mit dem Emittenten getroffen (inkl. hinsichtlich Übernahme einer Zahlstellenfunktion) bzw. wurde in diesem Zeitraum für die Erbringung solcher Leistungen entschädigt (wobei eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn dadurch die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen nicht verletzt wird).

6. Der zuständige Analyst besitzt Finanzinstrumente des von ihm analysierten Emittenten. Nicht anwendbar.

7. Der zuständige Analyst ist Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates des von ihm analysierten Emittenten. Nicht anwendbar.

8. Der zuständige Analyst hat Anteile an dem von ihm analysierten Emittenten vor ihrer öffentlichen Emission erhalten bzw. erworben. Nicht anwendbar.

9. Die Vergütung des zuständigen Analysten ist an Investment-Banking-Geschäfte von Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person gebunden. Nicht anwendbar.

Offenlegung von Interessenskonflikten gemäß § 48 f Abs. 5:
Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft hat ein grundsätzliches finanzielles Interesse an der Kepler Fonds KAG als auch an der RCM (Raiffeisen Capital Management).

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