Home|Über boerse-live.at|Investieren|Kunde werden|Konditionen|Service|Kontakt
Kursauskunft   Volltextsuche    
AktienFondsAnleihenOptionsscheineZertifikateWährungen
Fonds
Fondsauswahl
Detailsuche
Fonds mit Rabatt
Nachrichten
Vermögensaufbau
Steuern
Basiswissen

Raiffeisen ELBA-internet

Anmeldung zu ELBA-internet
Anmeldung zum Musterdepot
Login für alle
Online-Services:
  • Online-Banking
  • Wertpapier-Services
  • Persönliche Mailbox
  • Online Sparen
  • und vieles mehr
Schnellzugriff
Aktuelle Regelung der Wertpapierbesteuerung zurück | Aktualisieren
für österreichische Privatanleger

Die Besteuerung von Kapitalvermögen wurde neu strukturiert. Die neuen Regelungen sehen vor, dass neben der bisherigen Kapitalertragssteuer auf Zinsen, Dividenden und Fondserträge auch Kursgewinne von Kapitalvermögen (z.B. Aktien, Anleihen, Fondsanteile) und Derivaten (z.B. Zertifikate) der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen. Zusätzlich wurde eine Verlustausgleichsmöglichkeit durch die depotführende Bank beschlossen. Der automatische KESt-Abzug erfolgt ab 1. April 2012.

Diesbezüglich gilt es zu unterscheiden:

  • Automatischer KESt-Abzug für realisierte Kursgewinne aus Aktien und Fondsanteilen, die ab dem 1. Jänner 2011 erworben wurden und ab dem 1. April 2012 veräußert werden.
  • Automatischer KESt-Abzug für realisierte Kursgewinne aus Forderungswertpapieren und Derivaten, die ab dem 1. April 2012 erworben und wieder veräußert werden.

Unterscheidung Altbestand und Neubestand im Sinne der Kursgewinnsteuer

  • Wertpapiere aus Altbestand unterliegen nicht der Kursgewinnbesteuerung. Bei Altbestand handelt es sich um Aktien und Fondsanteile, die vor dem 1.1.2011, sowie Anleihen und Derivate (z.B. Zertifikate), die vor dem 1.4.2012 erworben wurden.
  • Wertpapiere aus Neubestand unterliegen der Kursgewinnbesteuerung. Bei Neubestand handelt es sich um Aktien und Fondsanteile, die ab dem 1.1.2011, sowie Anleihen und Derivate (z.B. Zertifikate), die ab dem 1.4.2012 erworben wurden. 

Berechnung der Kursgewinnsteuer

Die Kursgewinnsteuer in Höhe von 25 Prozent wird auf den Kursgewinn – die positive Differenz zwischen Anschaffungskosten (Kaufkurs) und Verkaufskurs – einbehalten und für Sie an das Finanzamt abgeführt. Wird ein Wertpapier in mehreren Tranchen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben, dann werden alle Anschaffungskosten zusammengerechnet und ein Durchschnittspreis gebildet.

Mögliche Spesen und Ausgabeaufschläge beim Erwerb beziehungsweise bei der Veräußerung zählen nicht zu den Anschaffungskosten beziehungsweise werden nicht vom Verkaufserlös abgezogen.

Bestände von Aktien und Fonds, die in der Zeit von 1.1.2011 bis 31.03.2012 erworben wurden, werden einmalig zum 01.04.2012 pauschal mit abgeleiteten Anschaffungskosten (Ersatzbemessung) bewertet. Das Bundesministerium für Finanzen hat per Verordnung die Schlusskurse des jeweiligen Wertpapiers zum 30.03.2012 als Ersatzbemessung definiert. Diese Ersatzbemessung dient als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kursgewinnsteuer für diese Bestände.

Unterschiedliche Kategorisierung Neubestand

Bei Neubestand kann der Fall eintreten, dass die Anschaffungskosten nicht vorhanden sind. Dies kann bei Depotüberträgen und Lieferungen von Wertpapieren der Fall sein, wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten von der übertragenden Bank nicht mitgegeben werden beziehungsweise die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht nachgewiesen werden können. In diesen Fällen werden die Anschaffungskosten pauschal anhand des aktuellen Marktpreises ermittelt (Neubestand mit Ersatzbemessung). Ist allerdings kein aktueller Marktpreis vorhanden, werden die Anschaffungskosten erst bei Verkauf der Wertpapiere vom Verkaufserlös abgeleitet (Neubestand ohne Kurs).

In beiden Fällen wird zwar bei der Realisierung von Gewinnen die KESt auf Kursgewinne abgezogen. Dieser KESt-Abzug bewirkt keine Endbesteuerung und die Kursgewinne müssen in die persönliche Steuererklärung aufgenommen werden.

Es kann daher sein, dass zum selben Wertpapier bis zu vier unterschiedliche Steuerpositionen vorhanden sind:

  1. Neubestand mit Ersatzbemessung
  2. Neubestand ohne Kurs
  3. Neubestand
  4. Altbestand

Auswirkungen auf Raiffeisen ELBA-internet bzw. Raiffeisen ELBA-mobil

Die Ende 2010 erfolgte Positionstrennung wird per Anfang April 2012 wieder aufgehoben. Die einzelnen steuerlichen Bestände (Alt- und Neubestand) sind ab sofort in der Positionsübersicht in den Wertpapierdetails ersichtlich.

Bei Verkaufsaufträgen werden diese Bestände in jener Reihenfolge abgebaut, welche in den Wertpapierdetails angezeigt wird. Sollten Sie mit dieser Reihenfolge nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Raiffeisenbank.

Besteuerung von Wertpapieren auf einen Blick

NEUE REGELUNGEN FÜR AKTIEN UND FONDS AB 1. JÄNNER 2011

 
Aktien Alte Regelung Neue Regelung 
Dividenden 25 % KESt 25 % KESt
Realisierte Kursgewinne steuerfrei
Ausnahme: Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig
25 % KESt
 
Fonds Alte Regelung Neue Regelung
INLÄNDISCHE FONDS (Abfrage VÖIG - steuerliche Daten)

I
M

F
O
N
D
S

Erträge 25 % KESt 25 % KESt
Besteuerung der Kursgewinne

effektiv 5 % der realisierten Aktien-Kursgewinne

Stufenregelung für thesaurierte realisierte Kursgewinne:
GJ ab 01.07.2011: effektiv 7,5 % (nur Aktien-Kursgewinne)
GJ ab 01.01.2012: effektiv 10,0 % (nur Aktien-Kursgewinne)
GJ ab 01.01.2013: effektiv 12,5 %
GJ ab 01.01.2014: effektiv 15,0 %
(GJ = Geschäftsjahr des Fonds)

Verlustausgleich wie neue Regelung

  Automatischer Verlustausgleich im Fonds: Gewinne und Verluste werden innerhalb des Fonds automatisch über alle Assetklassen hinweg ausgeglichen.
  Unbeschränkter Verlustvortrag: Realisierte Verluste können zur späteren Gegenverrechnung in folgende Geschäftsjahre vorgetragen werden.
  Gegenrechnung von Aufwändungen (Kosten): Im Fonds anfallende Kosten können den Erträgen gegengerechnet werden und verringern damit die KESt-Berechnungsbasis.

A
N
L
E
G
E
R
Besteuerung der Veräußerungsgewinne bei Verkauf von Fondsanteilen steuerfrei
Ausnahme: Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig

25 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten), sofern der Kauf ab 1.1.2011 und der Verkauf nach dem 31.03.2012 erfolgt. Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt - es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung.

AUSLÄNDISCHE FONDS (Abfrage FMA - Zugelassene Fonds in Österreich, Abfrage ÖKB - Daten zu Meldefonds)

Zusatzinformation

Steuerrechtliche Kategorisierung:
  blütenweiße Fonds (Besteuerung wie inländische Fonds)
  weiße Fonds (Mischbesteuerung, jedoch wenig relevant)
  schwarze Fonds (Pauschalbesteuerung wie neue Regelung) 

Steuerrechtliche Kategorisierung:
  weiße Fonds (Meldung ausschüttungsgleiche Erträge, Besteuerung wie inländische Fonds)
  schwarze Fonds (keine Meldung ausschüttungsgleiche Erträge, pauschal 25 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 25 % KESt auf 10 % des Fondswertes am Jahresende, belastet.)

 

NEUE REGELUNGEN FÜR ANLEIHEN, ZERTIFIKATE UND DERIVATE AB 1. APRIL 2012

 
Anleihen Alte Regelung Neue Regelung
Zinsen 25 % KESt auf Kupon 25 % KESt auf Kupon
keine KESt auf Stückzinsen
Realisierte Kursgewinne steuerfrei
Ausnahme: Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig
25 % KESt auf realisierte Kursgewinne inkl. Stückzinsen
Wohnbauanleihen Kupons bis 4 % KESt-frei, Geltendmachung als Sonderausgabe möglich, Kursgewinne steuerfrei
Ausnahme: Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig
Kupons bis 4 % KESt-frei
25 % KESt auf realisierte Kursgewinne
Sonderausgabenabzug entfällt bei Erwerb ab 1.1.2011
 
Zertifikate Alte Regelung Neue Regelung
Zinsen 25 % KESt auf Kupon 25 % KESt
Realisierte Kursgewinne 25 % KESt
Ausnahme: keine KESt bei Kursgewinnen unter dem Emissionspreis sowie bei (Turbo-)Zertifikaten mit Hebel größer 5 bei Emission; Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig
25 % KESt
 
Optionsscheine Alte Regelung Neue Regelung
Realisierte Kursgewinne steuerfrei
Ausnahme: Verkäufe innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist sind ESt-pflichtig
25 % KESt

Zusätzliche Regelung für Anleihen, Zertifikate und Derivate, die zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 gekauft und nach dem 1. April 2012 verkauft werden
Liegt der Kauf zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 und der Verkauf nach 1. April 2012 werden die realisierten Kursgewinne (bei Zertifikaten die realisierten Kursgewinne unter dem Emissionspreis) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung UNABHÄNGIG VON DER BEHALTEDAUER mit dem Sondersteuersatz von 25 % besteuert. Die 1- jährige Spekulationsfrist verliert ihre Geltung.

Wichtige Hinweise zur Änderung von Depotinhabern

Das Aufnehmen oder Löschen eines Depotinhabers kann in manchen Fällen steuerrechtlich als Veräußerung oder Schenkung qualifiziert werden und wird durch die Bank mit einer KESt-Belastung versehen. Unentgeltliche Überträge im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft sind gegen Vorlage geeigneter Dokumente vom KESt-Abzug ausgenommen. Geeignete Dokumente sind Schenkungsmeldung, Einantwortungsbeschluss und ein Notariatsakt.

Verlustausgleich

Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen einen Verlustausgleich für innerhalb eines Kalenderjahres realisierten Kursverlusten mit erzielten Erträgen aus Wertpapieren vor. Dieser Verlustausgleich wird unter Berücksichtigung der unten angeführten Voraussetzungen automatisch von Ihrer depotführenden Bank durchgeführt. Für den Zeitraum 1.4.2012 bis 31.12.2012 wird es eine Verlustaufrollung als einmalige Abrechnung im Nachhinein geben. Ab 1.1.2013 wird der Verlustausgleich automatisch sofort bei jeder Wertpapierabrechnung durchgeführt.

Details zum Verlustausgleich

  • Ein Verlustausgleich ist nur im Privatvermögen möglich.
  • Ein Verlustausgleich ist ausschließlich mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen innerhalb des selben Kalenderjahres möglich (z.B. realisierte Kursgewinne, Zinsen aus Anleihen, Dividenden, usw.).
  • Zinserträge aus Geldeinlagen (Sparbuch, Girokonto) sind vom Verlustausgleich ausgenommen.
  • Ein Verlustvortrag in andere Kalenderjahre ist nicht möglich.
  • Die steuerlichen Kategorien Neubestand mit Ersatzbemessung und Neubestand ohne Kurs werden im Verlustausgleich nicht erfasst.
  • In den automatischen Verlustausgleich werden alle Einzeldepots bei einer Bank einbezogen. Ein bankübergreifender Verlustausgleich ist nicht erlaubt.
  • Bei Gemeinschaftsdepots erfolgt der Verlustausgleich nur innerhalb eines Gemeinschaftsdepots, nicht depotübergreifend.

Falls Depots bei verschiedenen Banken geführt werden oder mehrere Depotinhaber vorhanden sind, ist ein Verlustausgleich über mehrere Depots nur über das Finanzamt möglich.

Über die jährliche Verlustverrechnung wird eine Bescheinigung erstellt. Zur Festlegung technischer Details des Verlustausgleichs sowie der Ausgestaltung der Bescheinigung über den Verlustausgleich wurde das Bundesministerium für Finanzen ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen. Für weiterführende Details gilt es diese Verordnung abzuwarten.

Worauf sollen Anleger achten:

  • Eine ausgewogene Mischung von Anlageklassen abgestimmt auf die Risikobereitschaft stellt die wichtigste Säule der Veranlagungsstrategie dar.
  • Steuerliche Rahmenbedingungen sind wichtig, sollten aber nicht das vordergründige Entscheidungskriterium für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren darstellen.
  • Vermögensaufbau mit Fonds weiterhin attraktiv. Im Vordergrund stehen die Ertragsperspektive sowie der Freiraum in der Veranlagung (keine Bindungsfristen).
  • Vorteile der Fondsveranlagung gegenüber Direktveranlagung: Automatischer Verlustausgleich, Unbeschränkter Verlustvortrag

Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Steuerinformation, die eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen kann. Jegliche Haftung für die Inhalte ist ausgeschlossen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein!

Ihr Kundenbetreuer informiert Sie gerne persönlich.

Stand: April 2012


Dieses Dokument wurde von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Da jede Anlageentscheidung der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgespräches. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Die Wertentwicklung wird entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf Daten der Depotbank, ermittelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Zusammensetzung des Fondsvermögens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ändern kann. Angaben über die Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit und stellen daher keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Entwicklung dar. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Bei Steuerausländern beinhaltet die Steuerfreiheit in Österreich keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Prospekte sowie allfällige Nachträge von Emissionen der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, welche auf Grund des KMG aufzulegen sind, liegen bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG auf. Im Falle von anderen Emissionen liegt der Prospekt samt allfälligen Nachträgen beim jeweiligen Emittenten auf. Im Rahmen der Anlagestrategie von Investmentfonds kann überwiegend in Investmentfonds, Bankeinlagen und Derivate investiert oder die Nachbildung eines Index angestrebt werden. Fonds können erhöhte Wertschwankungen (Volatilität) aufweisen. In durch die FMA bewilligten Fondsbestimmungen können Emittenten angegeben sein, die zu mehr als 35 % im Fondsvermögen gewichtet sein können. Der aktuelle Verkaufsprospekt sowie ggf. die Wesentlichen Anlegerinformationen – Kundeninformationsdokument (KID) liegen in deutscher bzw. englischer Sprache bei der jeweiligen KAG, der Zahlstelle oder beim steuerlichen Vertreter in Österreich auf. Ausführliche Risikohinweise und Haftungsausschluss unter www.boerse-live.at/Disclaimer; Offenlegung gemäß § 48 f Börsegesetz unter www.boerse-live.at/Offenlegung.
 drucken
Infos zum Thema
Alle Wertpapiere bei einer Bank
Ihr Depot zieht um - wir unterstützen Sie dabei!
Downloads
Informationsblatt (pdf)
 
ImpressumAGBDisclaimerOffenlegungWertpapieraufsichtsgesetz