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Steuerliche Behandlung - Privatanleger

Überblick zur steuerlichen Behandlung von Fonds für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Privatanleger.

Stand: gültig per August 2008

 

Inländische Fonds

Ausländische Fonds:
"Blütenweiße Fonds" (Meldefonds)

Ausländische Fonds:
"Weiße Fonds" (Nicht-Meldefonds)

Ausländische Fonds:
"Schwarze Fonds" (Nicht-Meldefonds)

Besteuerung
Allgemein

Inländische Fonds (Anleihen-, Aktien-, Misch- oder Dachfonds) sind durch den KESt-Abzug endbesteuert.

Ausnahme: KESt-freie Anleihenfonds bei Kauf (Optionserklärung notwendig)

"Blütenweiße Fonds" sind zum Vertrieb in Österreich zugelassen. Ein steuerlicher Vertreter weist täglich die KESt auf Zinserträge nach. Ferner werden jährlich die KESt-pflichtigen Jahreserträge der Finanz (über OeKB) gemeldet. Diese Fonds sind endbesteuert.

"Weiße Fonds" sind zum Vertrieb in Österreich zugelassen. Ein steuerlicher Vertreter weist jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge + Substanzgewinne bei der Finanz nach.

"Schwarze Fonds" sind Auslandsfonds, die die Kriterien für "blütenweiße" und "weiße" Fonds nicht erfüllen.

Eine automatisierte Besteuerung dieser ausländischer Fonds durch die depotführende Bank ist nicht möglich. Anleger müssen Erträge von ausländischen "weißen" und "schwarzen" Fonds in ihrer ESt-Erklärung deklarieren.

Besteuerung
Fonds- und Anlegerebene

Laufende Erträge im Fonds
Zinsen- und Dividendenerträge sind durch einen automatisierten KESt-Abzug durch die depotführende Bank in der Höhe von 25 % endbesteuert. (Hinweis: auch bei ausländischen Dividenden erfolgt seit 1.4.2004 ein automatischer KESt-Abzug)

Aktien-Substanzgewinne
Von allen realisierten Kursgewinnen eines Jahres müssen die Fondsgesellschaften effektiv 5 % einbehalten (25 % KESt auf 20 % der realisierten Substanzgewinne).

Abfrage VÖIG - steuerliche Berichte

Laufende Erträge im Fonds
Zinsen- und Dividendenerträge sind durch einen automatisierten KESt-Abzug durch die depotführende Bank in der Höhe von 25 % endbesteuert.

Aktien-Substanzgewinne
Von allen realisierten Kursgewinnen eines Jahres müssen die Fondsgesellschaften effektiv 5 % einbehalten (25 % KESt auf 20 % der realisierten Substanzgewinne).

Abfrage ÖKB - Daten blütenweiße Fonds

Abfrage FMA - Zugelassene Fonds in Österreich

Sicherungsbesteuerung - Variante 1

Österreichische Depotbanken erheben am Jahresende effektiv 1,5 % (25 % KESt auf 6 % des Fondswertes); bei unterjährigem Verkauf bzw. Depotentnahme werden pro angefangenem Monat 0,5 % des Verkaufspreises mit 25 % KESt belastet (effektiv 0,125 % pro Monat). Nur bei gegenüber der Finanz bestätigter Offenlegung unterbleibt die Sicherungssteuer (Offenlegungserklärung in Ihrer Raiffeisenbank erhältlich).

Offenlegung gegenüber der Finanz - Variante 2

Die veröffentlichten ausschüttungsgleichen Erträge sind durch die Aufnahme in die Einkommenssteuererklärung mit einem 25%igen Sonder-Einkommenssteuersatz endbesteuert. Substanzgewinne werden durch Aufnahme in die Einkommenssteuererklärung wie bei inländischen Fonds besteuert. Ausschüttungen sind mit dem 25%-igen KESt-Abzug endbesteuert.

Abfrage BMF - ausschüttungsgleiche Erträge und Substanzgewinne

Die Einkommenssteuer wird pauschal berechnet. 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 10 % des Fondswertes am Jahresende müssen als Fondsertrag in die ESt-Erklärung aufgenommen werden (alternativ Selbstnachweis möglich). Es gilt eine Sonder-Einkommenssteuersatz von 25%.
Ausschüttungen sind mit dem 25%-igen KESt-Abzug endbesteuert.

Spekulations-
gewinne auf
Anlegerebene

Spekulationsgewinne + Veranlagungsfreibetrag
Realisierte Kursgewinne innerhalb eines Jahres (Gegenverrechnung mit Kursverlusten möglich) müssen ab einer Freigrenze von EUR 440,-- in die ESt-Erklärung aufgenommen werden und unterliegen der individuellen Tarifbesteuerung (Angabe unter "Sonstige Einkünfte"). Für lohnsteuerpflichtige Anleger gilt ein Veranlagungsfreibetrag für "Sonstige Einkünfte" in der Höhe von EUR 730,--.


Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung, welche von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissenstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Jede Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (zB Risikobereitschaft) des Anlegers. Angaben über die Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit und stellen daher keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Entwicklung dar. Ertragsmindernde Provisionen, Gebühren, Steuern und andere Entgelte werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Der Anleger wurde darüber informiert, dass sich aus der Veranlagung steuerliche Verpflichtungen ergeben können, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Bei Steuerausländern beinhaltet die Steuerfreiheit in Österreich keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Die Wertentwicklung wird entsprechend der OeKB-Methode ermittelt basierend auf Daten der Depotbank. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Zusammensetzung des Fondsvermögens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ändern kann. Der aktuelle Verkaufsprospekt sowie sonstige Unterlagen liegen bei der jeweiligen KAG, der Zahlstelle oder beim steuerlichen Vertreter in Österreich auf. Für die Richtigkeit der Angaben erfolgt keine Gewähr. Ausführlicher Disclaimer (Hinweise) unter www.boerse-live.at/Disclaimer. Offenlegung gemäß § 48 f Börsegesetz unter www.boerse-live.at/Offenlegung.
 
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