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Handel über internationale Börsenplätze - was Sie dabei beachten sollten!

Allgemein

Diese Richtlinien gelten für Börsenaufträge für Aktien, Optionsscheine, Zertifikate, Anleihen und Fonds.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit kann bis maximal 90 Tage in die Zukunft gewählt werden (Samstag, Sonntag und Feiertage werden nicht angezeigt). Zusätzlich können die Aufträge in der Schnellauswahl tagesgültig, wochengültig, monatsultimo (Monatsletzter), ultimo Folgemonat und 90 Tage gegeben werden bzw. über eine Kalenderfunktion gesucht werden.

Börseplätze, Börseplatzwechsel

Es werden bei einem Kaufauftrag nur jene Börsen angezeigt, an denen das gewählte Wertpapier notiert. Bei Kauf- und Verkaufsaufträgen wird die Börse anhand des liquidesten Handelsplatzes vorbelegt. Eine Änderung ist jederzeit möglich.

Bei einem Verkaufsauftrag können Sie aus allen Börsen, an denen das Wertpapier notiert und die in demselben Land wie die Kaufbörse liegen auswählen. Ein Börsenplatzwechsel innerhalb des Kauflandes ist somit möglich.

Folgende Börseplätze sind über Internet verfügbar:

Wien Frankfurt XETRA  Frankfurt München  Stuttgart
Berlin Düsseldorf Hamburg Hannover Amsterdam
London Schweiz Schweizer Börse Blue Chips Paris Brüssel
Athen Barcelona Kopenhagen Dublin Helsinki
Lissabon Luxemburg Madrid Spanische Börse Mailand
Stockholm New York Nasdaq Nasdaq OTC Nasdaq OTC BB
American Stock Exchange NYSE Arca Toronto Bratislava Budapest
Prag Warschau SWX Quotematch AG Tokio Singapur
Sydney Hongkong      

Weiterleitungszeiten / Art der Weiterleitung

Ihre Aufträge werden zu folgenden Zeiten an die Börsen weitergeleitet:

Börse

Handelszeiten

Weiterleitungszeiten

Online-Anbindung

Wien XETRA

09:00 - 17:30 Uhr

08:30 - 17:36 Uhr

Ja1

Frankfurt XETRA

09:00 - 17:30 Uhr

08:00 - 17:36 Uhr

Ja1

Frankfurt 4

08:00 - 20:00 Uhr

08:00 - 20:00 Uhr

Ja1

Deutschland Parkett 5

08:00 - 20:00 Uhr

08:00 - 20:00 Uhr

Ja1

Hamburg, Hannover 6

08:00 - 20:00 Uhr

08:00 - 20:00 Uhr

Nein2

USA

15:30 - 22:00 Uhr

09:00 - 22:00 Uhr

Ja1

Kanada

15:30 - 22:00 Uhr

08:00 - 22:00 Uhr

Ja1

Polen (Warschau)

10:00 - 16:00 Uhr

08:00 - 17:30 Uhr

Nein2

Slowakei (Bratislava)

11:00 - 14:00 Uhr

08:00 - 17:30 Uhr

Nein2

Ungarn (Budapest)

09:00 - 16:30 Uhr

08:00 - 17:30 Uhr

Nein2

Tschechien (Prag)
09:30 - 16:00 Uhr

08:00 - 17:30 Uhr

Nein2

Dublin, Luxemburg

09:00 - 17:30 Uhr

08:00 - 17:30 Uhr

Nein2

Japan (Tokio)

02:00 - 04:00 Uhr
05:30 - 08:00 Uhr

08:00 - 17:30 Uhr

Ja3

Singapur (Singapur)

03:00 - 06:30 Uhr
08:00 - 11:00 Uhr

08:00 - 17:30 Uhr

Ja3

Australien (Sydney)

00:00 - 02:30 Uhr
04:00 - 06:00 Uhr

08:00 - 17:30 Uhr

Ja3

China (Hong Kong)

04:00 - 06:30 Uhr
08:30 - 10:00 Uhr

08:00 - 17:30 Uhr

Ja3

alle anderen Börsen

09:00 - 17:30 Uhr

08:00 - 17:30 Uhr

Ja1

1 Ihre Aufträge werden während der Börseöffnungszeiten im Regelfall sekundenschnell an die Börse weitergeleitet. Nach Durchführung des Auftrages, (wenn Limit bzw. Angebot und Nachfrage übereingestimmt haben,) erhalten Sie rasch eine Durchführungsbestätigung in Ihrem Orderbuch.
2 Ihre Aufträge werden an diese Börsen halbstündig weitergeleitet. Die Durchführungsbestätigungen erhalten Sie in der Regel am nächsten Tag.
3 Aufgrund der Zeitverschiebung (= Handelszeit außerhalb der Weiterleitungszeit) können Ihre Aufträge meist erst zu Beginn der nächsten Börsesitzung berücksichtigt werden.
4 Die Handelszeit für Anleihen an der Börse Frankfurt ist von 9:00 - 17:30 Uhr, der Handel in Scoach von 09:00 - 20:00 Uhr.
5 Die Handelszeit für Anleihen ist an den Börsen Düsseldorf und München von 8:00 - 17:30 Uhr, und in Stuttgart 8:00 - 18:00 Uhr.
Die Handelszeit für Anleihen ist an den Börsen Hamburg und Hannover von 8:00 - 17:30 Uhr.

Sonderfälle börsliche Auftragsabwicklung:

  • An ausgewählten österreichischen Bankfeiertagen (Hl. 3 Könige, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Nationalfeiertag, Allerheiligen und Maria Empfängnis) werden Wertpapieraufträge nach Deutschland und Amerika bis 20:00 Uhr weitergeleitet. An diesen Tagen wird auch der außerbörsliche Handel bis 20:00 Uhr angeboten.
  • An den restlichen Feiertagen findet bis auf Weiteres keine Auftragsweiterleitung statt. Diese Aufträge werden am nächsten Bankarbeitstag an die jeweiligen Börsen weitergeleitet.
  • Die deutschen Börsen sind zwar grundsätzlich bis 20:00 Uhr geöffnet, allerdings findet die Schlussauktion zwischen 19:30 und 20:00 statt. Der Zeitpunkt ist von Titel zu Titel verschieden. Aufträge die während oder nach dem Beginn der Schlussauktion erteilt werden, können in der laufenden Handelssitzung nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte ein tagesgültiger Auftrag während oder nach dem Beginn der Schlussauktion erteilt werden, so wird dieser Auftrag nicht weitergeleitet - wir bitten um besondere Vorsicht bei Aufträgen nach 19:30 Uhr, da Sie keine Benachrichtigung darüber erhalten.
  • Wir bitten weiters um besondere Vorsicht bei Aufträgen für Wertpapiere, bei denen es lediglich eine Auktion pro Tag gibt. Bei diesen Wertpapieren - die nicht im Fließhandel notieren - findet die Auktion meist mittags statt. Es erfolgt keine Ablehnung, wenn Sie einen tagesgültigen Auftrag für solch ein Wertpapier während oder nach der Auktion absenden - dieser Auftrag kann in der Folge allerdings nicht weitergeleitet werden. Sie erhalten darüber keine Benachrichtigung. Informationen zu den jeweiligen Auktionszeiten finden Sie in den jeweiligen Börsenusancen.
  • An die Börsen Wien und Frankfurt/Xetra werden die Aufträge bis 17:36 Uhr weitergeleitet. Dadurch können auch während der Schlussauktionen noch tagesgültige Aufträge erteilt werden. Ist die Auktion bei Erteilung eines tagesgültigen Auftrags bereits vorbei, wird der Auftrag von der Börse abgelehnt und nicht durchgeführt. Wird der Auftrag mit einer längeren Gültigkeit versehen und bei der Schlussauktion nicht berücksichtigt, bleibt der Auftrag bis zum Ablauf der Gültigkeit im System bzw. wird am nächsten Tag berücksichtigt.
  • Bei den Zeitumstellungen (Sommer- und Winterzeit) kann es an den amerikanischen, kanadischen, asiatischen und australischen Börsen zu veränderten Öffnungszeiten kommen.
  • Aufgrund der Zeitverschiebung an den Börsen Japan (Tokio), Australien (Sydney), China (Hongkong) und Singapur (Singapur) ist die Erteilung von "tagesgültigen Aufträgen" generell nicht möglich. Die Handelszeiten in China (Hongkong) und Singapur (Singapur) überschneiden sich für einige Stunden, in diesem Zeitraum ist die die Teilnahme an der aktuellen Börsesitzung möglich, Aufträge müssen jedoch mit Gültigkeit mindestens nächster Werktag erteilt werden.

Durchführungsanzeigen

Bei Online-Börsen ist die Durchführungsanzeige aufgrund der direkten Anbindung im Regelfall binnen Sekunden in Ihrem Orderbuch. Die Durchführungsanzeigen bei allen anderen Börsen sind in der Regel spätestens nächsten Tag im Orderbuch abrufbar. Nach Ablauf der Gültigkeit eines gegebenen Auftrages muss eine eventuelle Durchführung verifiziert werden, ehe ein neuer Auftrag gegeben wird. Ansonsten kann es zu Doppeldurchführungen kommen.

Es gibt verschiedene Stati in denen sich der Auftrag befinden kann - diese können Sie im Orderbuch anhand des Auftragsstatus ablesen:

Status Beschreibung
Auftrag entgegengenommen Der Auftrag bzw. die Auftragsänderung ist in unserem System eingelangt, wurde aber von der Börse bzw. Geschäftspartner noch nicht bestätigt.
Fonds-Auftrag an Fondsgesellschaft weitergeleitet Der Fonds-Auftrag wurde an die Fondsgesellschaft zur Bearbeitung weitergeleitet
Auftrag an Handelspartner weitergeleitet Der außerbörsliche Direktauftrag wurde an den Handelspartner weitergeleitet, wurde aber von diesem noch nicht bestätigt bzw. ausgeführt.
Auftrag bestätigt Der Auftrag bzw. die Auftragsänderung ist an der Börse bzw. Geschäftspartner eingelangt und wurde von dieser/diesem bereits bestätigt.
Auftrag vorbehaltich bestätigt Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich. Wird der Status "Auftrag vorbehaltlich bestätigt" ausgegeben, kann der genaue "Standort" des Auftrages bzw. der Auftragsänderung nicht festgestellt werden. Also keine Änderung zur vergangenen Vorgehensweise.
Auftrag ausgeführt Der Auftrag wurde an der Börse zur Gänze durchgeführt; die Ausführungsdaten bzw. Abrechnung kann im Orderbuch abgerufen werden.
Fonds-Auftrag voll ausgeführt Der Fonds-Auftrag wurde an der Fondsgesellschaft zur Gänze durchgeführt; die Ausführungsdaten bzw. Abrechnung kann im Orderbuch abgerufen werden.
Auftrag teilausgeführt Der Auftrag konnte an der Börse nur teilweise durchgeführt werden. Der restliche Teil bleibt bis Gültigkeitsende an der Börse aktiv.
Auftrag teilausgeführt und abgelaufen Der Auftrag konnte an der Börse nur teilweise durchgeführt werden. Bei der offenen Menge ist die Gültigkeit abgelaufen.
Gültigkeit abgelaufen Die Gültigkeit des Auftrages ist abgelaufen. (Dieser Status lässt aber nicht zweifelsfrei darauf schließen, dass der Auftrag nicht durchgeführt wurde!)
Storno entgegengenommen Der Storno-Auftrag ist in unserem System angelangt; wurde aber von der Börse noch nicht bestätigt bzw. durchgeführt.
Storno bestätigt Der Stornoauftrag wurde von der Börse bzw. Geschäftspartner bestätigt und durchgeführt.
Storno vorbehaltlich bestätigt Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich. Wird der Status "Storno vorbehaltlich bestätigt" ausgegeben, kann der genaue "Standort" des Stornos nicht festgestellt werden. Also keine Änderung zur vergangenen Vorgehensweise.
Auftrag abgelehnt siehe Punkt "Auftragsablehung/Auftragslöschung"
Auftrag gelöscht siehe Punkt "Auftragsablehung/Auftragslöschung"
Zeichnungsauftrag entgegengenommen Der Zeichnungsauftrag für den Börsegang (Emission) ist in unserem System zur weiteren Bearbeitung eingelangt
keine Zuteilung Die Zeichnungsfrist ist bereits abgelaufen und Sie haben keine Stücke erwerben können.
Zeichnung voll zugeteilt Die Zeichnungsfrist ist bereits abgelaufen und Sie haben eine Volle Zuteilung erhalten.
Zeichnung teil zugeteilt Die Zeichnungsfrist ist bereits abgelaufen und Sie haben eine teilweise Zuteilung erhalten.

Zeichnung

Grundvoraussetzung, um einen Zeichnungsauftrag erteilen zu können, sind folgende Punkte:

  • Die Kennnummer muss in unserem System bereits angelegt sein.
  • Die Preisbandbreite muss bereits bekannt sein. Vor der Bekanntgabe können wir leider keine Zeichnungsaufträge entgegennehmen!

Bei Erteilung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Kennnummer muss in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Börse auswählen.
  • Zeichnungsaufträge sind prinzipiell bestens (Limitart "Bestens") zu erfassen. Die Ausnahme bilden Tenderemissionen (Emissionen nach dem Auktionsverfahren) für die ein Limit eingegeben werden muss.
  • Die Aufträge werden standardmäßig ultimogültig (monatsletzter) erteilt. Eine Erfassung der Gültigkeit ist nicht notwendig.

Achtung:

  • Geben Sie keine Zeichnungsaufträge für bereits an der Börse notierende Wertpapiere - diese Aufträge können von uns nicht weitergeleitet werden.
  • Geben Sie weiters keine Kaufaufträge für Emissionen - diese Aufträge können ebenfalls von uns nicht weitergeleitet werden. Bitte wählen Sie hier die Funktion Wertpapiere – Auftrag – Zeichnung!

Storno

Ein Stornoauftrag wird vorbehaltlich eines bereits durchgeführten Auftrages an die Börse weitergeleitet. Aufgrund eines erteilten Stornoauftrages kann nicht auf eine tatsächliche Stornierung geschlossen werden. Es ist durchaus möglich, dass, da der ursprüngliche Auftrag bereits ausgeführt wurde, eine Stornierung nicht mehr möglich ist, obwohl im Orderbuch keine Durchführungsbestätigung angezeigt wird.

Folgende Stati geben Aufschluss über erfolgreiche Durchführung von Auftragsänderungen:

Storno entgegengenommen Der Storno-Auftrag ist in unserem System angelangt; wurde aber von der Börse bzw. Geschäftspartner noch nicht bestätigt bzw. durchgeführt.
Storno bestätigt Der Stornoauftrag wurde von der Börse bzw. Geschäftspartner bestätigt und durchgeführt.
Storno vorbehaltlich bestätigt Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich. Wird der Status "Storno vorbehaltlich bestätigt" ausgegeben, kann der genaue "Standort" des Stornos nicht festgestellt werden. Also keine Änderung zur vergangenen Vorgehensweise.

Neue Vorgehensweise bei Storno

Um Schadens- und Reklamationsfällen optimal vorbeugen zu können, sind während des Status "Storno entgegengenommen" keine weiteren Aufträge zu diesem Auftrag möglich. Folgeaufträge sind somit erst dann möglich, wenn das Storno "bestätigt" bzw. "vorbehaltlich bestätigt" ist, da erst zu diesem Zeitpunkt der Disposaldo erhöht wird (zB bei stornierten Verkäufen) bzw. der Kontosaldo wieder freigegeben wird (zB bei stornierten Käufen).

Werden Auftragsstornos außerhalb der Börseöffnungszeiten erfasst, sind Folgeaufträge (vor allem bei Storno von Verkaufsaufträgen) erst am nächsten Werktag möglich, sobald diese von der Börse bestätigt wurden.

Auftragsänderung

Ein Änderungsauftrag wird vorbehaltlich eines bereits durchgeführten Auftrages an die Börse weitergeleitet. Aufgrund eines erteilten Änderungsauftrages kann nicht auf eine tatsächliche Änderung geschlossen werden. Es ist durchaus möglich, dass, da der ursprüngliche Auftrag bereits ausgeführt wurde, eine Änderung nicht mehr möglich ist, obwohl im Orderbuch keine Durchführungsbestätigung angezeigt wird.

Folgende Stati geben Aufschluss über erfolgreiche Durchführung von Auftragsänderungen:

Auftrag entgegengenommen Der Auftragsänderung ist in unserem System eingelangt, wurde aber von der Börse bzw. Geschäftspartner noch nicht bestätigt.
Auftrag bestätigt Der Auftragsänderung ist an der Börse bzw. Geschäftspartner eingelangt und wurde von dieser/diesem bereits bestätigt.
Auftrag vorbehaltlich bestätigt Bei bestimmten Börsen ist keine Bestätigung möglich. Wird der Status "Auftrag vorbehaltlich bestätigt" ausgegeben, kann der genaue "Standort" des Änderungsauftrags nicht festgestellt werden. Also keine Änderung zur vergangenen Vorgehensweise.
Auftrag ausgeführt Der Änderungsauftrag wurde an der Börse durchgeführt; die Ausführungsdaten bzw. Abrechnung kann im Orderbuch abgerufen werden.

Folgende Auftragseigenschaften können geändert werden:

  • Limitart
  • Limithöhe
  • Stopmarke 
  • Gültigkeit

Aus abwicklungstechnischen Gründen sind an sämtlichen Schweizer Börseplätzen (SWX Europe, SIX Schweizer Börse, Quotematch AG,...) generell keine Auftragsänderungen möglich.Eine Änderung bei Aufträgen mit den Limitzusätzen Fill-or-Kill (FOK) und Immediate-or-Cancel (IOC) ist nicht möglich.

Die Änderung der Stopmarke ist nur an der Börse Wien sowie den deutschen Börseplätzen (ausgenommen Hamburg und Hannover) möglich. Sollte eine spezielle Änderung von Aufträgen an Börsen ohne Änderungsmöglichkeit gewünscht werden, muss weiterhin ein Storno- und Neuauftrag erfasst werden.

Auftragsablehnung/Auftragslöschung

Werden Wertpapieraufträge aufgrund von fehlerhaften Eingaben, markanten Ereignissen,... von der Börse/Bank abgelehnt bzw. gelöscht, werden entsprechende Auftragsstati im Orderbuch angezeigt und zusätzlich der Grund für die Nichtberücksichtigung mittels einem kundentauglichen Hinweis angezeigt.

Neue Auftragsstati bei Ablehnung/Löschung:

Auftrag abgelehnt Die Auftragsanlage wurde aufgrund von fehlerhaften Eingaben (falsches Limit, zu viele Nachkommastellen, Nichteinhaltung der Mindestmenge, Stornoerteilung nach bereits erfolgter Auftragsausführung,...) von der Börse abgelehnt.
Auftrag gelöscht Die Auftragsanlage wurde aufgrund markanter Ereignisse (Handelsaussetzung, Kapitalmaßnahmen,...) von der Börse gelöscht. Somit ist der Auftrag nicht mehr aktiv und muss gegebenenfalls neu erteilt werden.

Anzeige von Löschungs- und Ablehnungsgründen:

Wird ein Wertpapierauftrag abgelehnt bzw. gelöscht, sind diese Gründe für den Internetkunden im Orderbuch ersichtlich. Dabei wird neben dem Auftragsstatus ein Symbol eingeblendet. Stellt man den Mauszeiger direkt auf dieses Symbol wird der Ablehnungs- bzw. Löschgrund eingeblendet.

Erweiterung der Auftragshistorie im Orderbuch

In der Auftragshistorie können sämtliche Änderungen beim gewählten Auftrag nachvollzogen werden:

  • Storno und Änderung von Limits (Limitart, Limithöhe bei Betrags-Aufträgen), Limitzusätzen (Stopmarke), Gültigkeiten
  •  Änderung der Auftragsstati innerhalb des Auftrags
  • Zusätzliche Anzeige von Ablehnungs- und Löschgründen

Die Auftragshistorie kann direkt im Orderbuch über den Multifunktionsbutton beim jeweiligen Auftrag aufgerufen werden.

Information zu Teilausführungen

Wertpapierorders werden gelegentlich nur über einen Teil der in Auftrag gegebenen Stückzahl ausgeführt, wenn es sich um einen umsatzschwachen Titel handelt. Indiz für einen engen Markt sind bei Aktien zB niedrige Marktkapitalisierung oder die Konzentration des Aktienvolumens in der Hand weniger Privateigentümer oder beteiligter Konzerne. Der Börsenmakler (oder das Computerhandelssystem) bemüht sich, möglichst alle eingehenden Orders abzuwickeln, ist aber von Angebot und Nachfrage abhängig. Daher ist er (es) zur Teilung einer Order berechtigt. Auf diese Maßnahme kann die Bank weder bei Erteilung der Order noch bei Erhalt der Abrechnung Einfluss nehmen. Es kann vorkommen, dass eine Order im Verlauf des Börsenhandels in zwei oder mehreren Teilausführungen abgewickelt wird. Bitte beachten Sie, dass eine eigene Abrechnung je Teilausführungen erstellt wird. Die Spesenbelastung bei Teilausführungen erfolgt aliquot.

Für teilausgeführte Aufträge besteht die Möglichkeit, für den noch offenen Teil einen Storno- bzw. Änderungsauftrag zu erfassen.

Vorgehensweise bei Auftragslöschungen seitens der Börse / Bank

In verschiedenen Situationen ist die Börse oder die Bank berechtigt, offene Wertpapieraufträge zu löschen und je nach Konstellation den Auftrag neu in das System zu stellen. Nachfolgende Richtlinien sollen über die Vorgehensweise der Bank informieren:

Behandlung von laufenden Aufträgen bei Vola-Unterbrechungen durch die Börse:

  • Erklärung: Bei jeder Börse gibt es für jedes Wertpapier fix festgelegt Volatilitätsspannen. Sollte der nächste zustande kommende Kurs außerhalb dieser Spanne liegen, kommt es zu einer Vola-Unterbrechnung.
  • Ablauf: Aufträge werden von der Bank sofort nach Bekanntwerden storniert. Der Auftrag muss vom Kunden neu gegeben werden.

Behandlung von laufenden Aufträgen bei Dividendenzahlungen:

  • Erklärung: Die Höhe der Dividende wird am Ex-Tag vom aktuellen Börsenkurs abgeschlagen und dem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
  • Ablauf: Aufträge werden von der Börse gelöscht und von der Bank unverändert wieder an die Börse gegeben. Es erfolgt keine Information, da für den Kunden kein Handlungsbedarf besteht.

Behandlung von laufenden Aufträgen bei Kapitalmaßnahmen:

  • Erklärung: Kapitalmaßnahmen (Umtausch/Bezug, Barabfindung,…) können den aktuellen Börsekurs beeinflussen.
  • Ablauf: Aufträge werden von der Bank sofort nach Bekanntwerden storniert. Der Auftrag muss vom Kunden neu gegeben werden.

Behandlung von Ausführungen bei Mistrades:

  • Erklärung: Bei Mistrades handelt es sich um nicht marktkonforme Kurse seitens der Börse aufgrund Störungen im technischen Handelssystem oder Fehler eines Handelspartners. Dabei weichen die Kurse in der Regel weit vom aktuellen Kurs ab.
  • Ablauf: Abrechnungen und Ausführungen werden von der Bank sofort nach Bekanntwerden storniert. Die Aufträge werden von der Bank mit dem korrigierten Kurs wieder an die Börse gesendet bzw. die Abrechnung neu erstellt.

Behandlung von laufenden Aufträgen bei Handelsaussetzungen:

  • Erklärung: Handelsaussetzungen können kurzfristig eintreten zB vor Bekanntgabe unternehmensrelevanter Daten. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um zeitlich begrenzte Handelsaussetzungen.
  • Ablauf: Aufträge werden von der Bank sofort nach Bekanntwerden storniert. Der Auftrag muss vom Kunden neu gegeben werden.

Storno bei Auftragsablehnung der Börse bzw. des Geschäftspartners:

  • Erklärung: Falls ein erteilter Wertpapierauftrag von der Börse bzw. des Geschäftspartners nicht akzeptiert werden kann (Aufträge mit einem ungültigen Stop-Limit, zu viele Nachkommastellen beim Limit, Geschäftspartner kann Auftrag nicht an Börse weiterleiten, …), muss die Bank diese Aufträge aus technischen Gründen stornieren.
  • Ablauf: Aufträge werden von der Bank sofort nach Bekanntwerden storniert. Der Auftrag muss vom Kunden neu gegeben werden.
    • Beachten Sie die Informationen Ihrer Bank.
    • Bezugsrechtsaufträge werden nur 1x täglich (unabhängig von den in den Börsenusancen angeführten Handelszeiten) in der Mittagszeit an die Börse weitergeleitet, auch wenn die Bezugsrechte im Fließhandel gehandelt werden.
    • Gerade an amerikanischen Börsen kann es vorkommen, dass ein Geschäftspartner der RLB OÖ Aufträge außerhalb des Heimatlandes (zB Handel kanadischer Pennystocks über amerikanische Börse) nicht abwickeln kann.
    • Bzgl. Sonderweiterleitungen wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer in der Bank.

Auftragserfassung in Fremdwährung

Es kann bei Wertpapieraufträgen vorkommen, dass Aufträge die nicht in Landeswährung der Börse notieren, von der Börse abgelehnt werden. Dies tritt manchmal bei europäischen Börsen außerhalb Österreich und Deutschland auf. Vereinzelt kann dies auch an amerikanischen Börsen vorkommen. Sollten sich solche Positionen auf Ihrem Depot befinden, können Verkäufe bis auf Weiteres durchgeführt werden - Käufe werden in der Regel abgelehnt.

Beispiel: Sie ordern ein Wertpapier an der Börse London, das ursprünglich in London in Euro (EUR) und nicht in der Landeswährung Pfund (GBP) notiert.
In diesem Fall erhalten Sie von Ihrem Betreuer in Ihrer Bank eine entsprechende Benachrichtigung. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Veranlagungen zu beachten.

Risikohinweise für Börsen an Nebenmärkten (zB Osteuropa, Asien, ...)

Neben den herkömmlichen Risken kann es bei Investments an Nebenmärkten, deren Börsenusancen und deren Abwicklung zum Teil noch nicht den westeuropäischen Standards entsprechen, zu zusätzlichen Risken kommen.

Beispielsweise können bei diesen Investments folgende Fälle auftreten:

  • Keine Limit-Aufträge möglich: Bei einigen Aktienmärkten (zB: Ukraine) sind limitierte Kauf- und Verkaufsaufträge grundsätzlich nicht möglich. Limitierte Aufträge können daher erst nach dementsprechender telefonischer Anfrage beim Broker vor Ort erteilt werden. Aufgrund dieser telefonischen Anfrage kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen, außerdem übernehmen wir keine Garantie dafür, dass diese Limits auch durchgeführt werden.
  • Verträge mit Broker: Zwischen dem handelnden Broker vor Ort und unseren Lagerstellen werden Abwicklungsverträge abgeschlossen. Sollte sich der Broker nicht an diese Bedingungen halten bzw. sollten Änderungen der Bedingungen notwendig sein, kann es neben zeitlichen Verzögerungen im Extremfall zur Nichtdurchführung des Kundenauftrages kommen.
  • Abwicklung: Mit einem Großteil der Börsen von Nebenmärkten gibt es keine direkte Anbindung, d.h. sämtliche Aufträge müssen telefonisch weitergeleitet werden. Dabei kann es zu Fehlern bzw. zeitlichen Verzögerungen kommen.
  • Laufende Kursversorgung: Bei einigen osteuropäischen Aktienbörsen ist es schwierig, laufend aktuelle Kurse zu bekommen. Bestehende Kundenpositionen können daher mit nicht aktuellen Kursen bewertet werden.
  • Einstellung von Handelsnotizen: Wird eine Handelsnotiz an einer Börse eingestellt, so kann es beim Verkauf dieser Positionen zu Problemen kommen. Zum einen ist ein Verkauf dieser Papiere über die jeweilige Kaufbörse nicht mehr möglich. Zum anderen kann auch ein Übertrag an eine andere Börse Probleme mit sich bringen; d.h. in solchen Fällen ist entweder die Handelbarkeit der Aktie stark eingegrenzt oder es ist auf bestimmte oder unbestimmte Zeit kein Handel mehr für dieses Papier möglich.
  • Öffnungszeiten: Bei einigen Börsen von Nebenmärkten entsprechen die Öffnungszeiten bei weitem noch nicht den westeuropäischen Standards. Kurze Börseöffnungszeiten von etwa drei oder vier Stunden pro Tag können zu Engpässen bzw. Nichtberücksichtigung von Aktienaufträgen führen.

Diese dargestellten Beispiele stellen nur eine Auswahl an zusätzlichen Risiken dar und gewähren dadurch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Aktien / OS / Zertifikate

Registrierung von Namensaktien

In der Raiffeisenbankengruppe erfolgt bei Aufträgen für Namensaktien keine standardmäßige Eintra-gung ins Aktienregister. Bei ausdrücklichem Kundenwunsch besteht jedoch die Möglichkeit, einen Auftrag zur Registrierung mittels geeigneten Formulars beim Berater zu erteilen. Für jede Registrie-rung werden einmalige Spesen in Höhe von EUR 60,00 inkl. USt pro Registrierung verrechnet. Für eine ordnungsgemäße Durchführung des Standardgeschäfts ist eine Registrierung im Aktienregister nicht notwendig. Bei Auftragserteilung für Namensaktien (zB Daimler) erhält der Kunde jedoch die Hinweismeldung „Namenstitel! Keine standardmäßige Eintragung ins Aktienregister.“.

Behandlung eines Aktiensplits

  • Split:
    Bei einem Split wird die Anzahl der Wertpapiere erhöht. Diese Maßnahme verbilligt die Aktien optisch und lockt neue Käufer. Ein 1:2 - Split funktioniert zum Beispiel so, dass eine Aktie, die bislang 50 Euro kostete, neu aufgeteilt wird in zwei Aktien, die nur noch 25 Euro kosten. Aktienbesitzer halten nach dem Split doppelt so viele Aktien zu halbem Kurs, für Kaufinteressenten hat sich die Aktie jedoch verbilligt.

    Die Kursanpassung erfolgt in der Regel zeitnah (spätestens am nächsten Handelstag) – bei der Buchung der Erhöhung der Stückanzahl kann es zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass die am Depot verbuchte Stückanzahl noch nicht korrigiert ist. Bei eventuellen Verkäufen kontaktieren Sie bitte ihren Berater.
     
  • Reverse-Split:
    Bei einem Reverse-Split wird die Anzahl der Wertpapiere verringert. Diese Maßnahme erhöht in der Regel den Aktienkurs. Ein 5:1 - Reverse-Split funktioniert zum Beispiel so, dass eine Position von fünf Aktien mit einem Kurswert je Aktie von 50 Euro grundsätzlich zu einer Position von einer Aktie mit Kurswert je Aktie von 250 Euro wird.

    Wie beim Split erfolgt die Kursanpassung in der Regel zeitnah (spätestens am nächsten Handelstag) – bei der Buchung der Reduzierung der Stückanzahl kann es zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Daher werden Verkaufsaufträge, deren eingegebene Stückzahl höher ist als jene tatsächlich verfügbare Menge nach Durchführung des Reverse-Splits, automatisch von der Bank storniert. Kaufaufträge sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

    Zusätzlich werden bei Käufen und Verkäufen von Wertpapieren, bei denen es aktuell offene Reverse-Splits gibt, vor der Auftragsabsendung entsprechende Hinweise ausgegeben.

Valutaregelung

Der Kassatag ist der Erfüllungstag des Geschäfts.

Bei Last- und Gutschriften entspricht die Valuta dem Kassatag. Wenn der Kassatag auf einen österreichischen Feiertag fällt, entspricht die Valuta dem Feiertag.

Börse Anmerkung
Österreich Kassatag = Schlusstag + 3 Werktage
Deutschland Kassatag = Schlusstag + 2 Werktage
USA Kassatag = Schlusstag + 3 Werktage
Restliche Länder Kassatag = Schlusstag + 3 Werktage
Außerbörslicher Handel Außerbörslicher Handel grundsätzlich wie an der Börse des jeweiligen Landes (Ausnahmen möglich)

Bei Verkaufsaufträgen wird nach Einlangen der Durchführungsbestätigung eine entsprechende Haben-Vormerkung erstellt. Diese Vormerkung bewirkt eine vorzeitige Erhöhung des verfügbaren Betrags am Verrechnungskonto. Da dieser Betrag allerdings valutarisch noch nicht gebucht ist, kann es (unter anderem bei Überweisungen innerhalb der Valutafrist) zu valutarischen Überziehungen und somit zur Verrechnung von Soll- und Überziehungszinsen kommen.

Fonds

Aufträge für börsenotierte Wertpapierfonds können auch limitiert weitergeleitet werden. Käufe und Verkäufe erfolgen über die Börse, die Kurse werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Die Ordergültigkeit kann wie bei Aktien individuell bestimmt werden, darüber hinaus ist ein Intraday-Handel möglich. Ein Storno bzw. Änderung dieser Aufträge kann ebenfalls durchgeführt werden. Es gelten die aktuellen Aktienkonditionen.

Anleihen

Aufträge für börsenotierte Anleihen können auch limitiert weitergeleitet werden. Käufe und Verkäufe erfolgen über die Börse, die Kurse werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Die Ordergültigkeit kann wie bei Aktien individuell bestimmt werden, darüber hinaus ist ein Intraday-Handel möglich. Ein Storno bzw. Änderung dieser Aufträge kann ebenfalls durchgeführt werden. Es gelten die aktuellen Anleihenkonditionen.

 

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