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Steuerliche Behandlung - Privatanleger

Überblick zur steuerlichen Behandlung von Zertifikaten und Optionsscheine für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Privatanleger:

Stand: November 2007

Information: Auf Grundlage der Entscheidung des BMF wurden laut unten angeführter Rechtslage (Fußnote) im Juni und August 2007 bei rund 47.000 Turbozertifikaten der KESt-Status von KESt-frei auf KESt-pflichtig umgestellt.

 

Produkt  Beschreibung KESt Übergangsregelungen Bemessungsgrundlage
Indexzertifikate Wertentwicklung bzw. Rückzahlungspreis abhängig von Index (in der Regel kein Kupon) KESt-pflichtig § 124 b Z 85 EStG:
KESt-frei, wenn
- Wertentwicklung von Index
- keine Kapitalgarantie
- Emission vor dem 1. März 2004
- Daueremission mit begrenztem Volumen und Laufzeitbeginn vor dem 1. März 2004, wenn vor dem 1. August 2005 geschlossen
Unterschiedsbetrag zwischen Emissions- und Rückzahlungsbetrag (Einlösewert bzw. Verkaufspreis)
Discountzertifikate,
Bonuszertifikate
zB auch Open End -
Zertifikate auf Rohstoffe
Rückzahlungspreis abhängig von Wertentwicklung der zugrunde gelegten Aktie oder einzelner zugrunde gelegter Wirtschaftsgüter KESt-pflichtig KESt-frei, wenn
- keine Kapitalgarantie
- Emission vor dem 1. März 2004
- Daueremission mit begrenztem Volumen und Laufzeitbeginn vor dem 1. März 2004, wenn vor dem 1. August 2005 geschlossen
(analoge Anwendung des § 124 b Z 85 EStG für Indexzertifikate)
Unterschiedsbetrag zwischen Emissions- und Rückzahlungsbetrag (Einlösewert bzw. Verkaufspreis)
Turbozertifikate
(Hebelprodukte)

Überproportionales Partizipieren an der Entwicklung des Basiswertes ("Hebeleffekt")

 

KESt-Rückerstattung in beiden Fällen über Veranlagung möglich.

Unterschiedsbetrag zwischen Emissions- und Rückzahlungsbetrag (Einlösewert bzw. Verkaufspreis)

1. Anfänglicher Kapitaleinsatz im Verhältnis zu Basiswert mehr als 20 % (Hebel kleiner 5)

KESt-pflichtig KESt-frei, wenn
- Emission vor 1. Oktober 2005
- KESt-frei eingestuft zum 1. Oktober 2005

2. Anfänglicher Kapitaleinsatz im Verhältnis zu Basiswert maximal 20 % (Hebel ab 5)

KESt-frei

KESt-pflichtig, wenn
- Emission vor 1. Oktober 2005
- KESt-pflichtig eingestuft zum 1. Oktober 2005

KESt-pflichtig, wenn
- Zertifikat nicht bei ÖKB eingemeldet wurde (vergleiche Fussnote)
Optionsscheine Hebelprodukte sind keine Optionen. Optionen sind Anbote auf Kauf oder Verkauf einer Sache oder Vereinbarung von Glattstellen von Differenzbetrag zwischen Kurswert und Kaufpreis. Annahme oder Verfall der Option zum Ausübungstag. KESt-frei

KESt-pflichtig, wenn
- Emission vor 1. Dezember 2005 und 
- KESt-pflichtig eingestuft zum 1. Dezember 2005 (Auslegung die von Finanzverwaltung vorgeschrieben wurde)

KESt-Rückerstattung über Veranlagung möglich.

 
 
Fussnote: Bei Turbozertifikaten (Hebelprodukten) hat die kuponauszahlende Stelle grundsätzlich von einer KESt-Pflicht auszugehen, es sei denn der Emittent weist gegeüber der Österreichischen Kontrollbank unter Beilage der Wertpapierbedingungen nach, dass der anfängliche Kapitaleinsatz von untergeordneter Bedeutung (ab "Hebel 5") ist. Dieser Nachweis hat vor Begebung des ersten Stücks am österreichischen Markt zu erfolgen. Dies ist bei inländischen Wertpapieren vor Laufzeitbeginn laut Emissionsbedingungen, bei ausländischen Wertpapieren innerhalb von 24 Stunden nach erstmaligem Auftreten am österreichischen Markt. Werden solche Nachweise später vorgelegt, hat die kuponauszahlende Stelle weiterhin von einer KESt-Pflicht auszugehen. Der Wertpapierinhaber hat jedoch die Möglichkeit, eine KESt-Erstattung im Wege der Veranlagung oder - wenn die Voraussetzungen für eine Veranlagung nicht vorliegen - gemäß § 240 Absatz 3 BAO (Bundesabgabenordnung) zu beantragen.

Spekulationssteuer bei Zertifikaten

Spekulationssteuer-Plicht und somit die Aufnahme in die ESt-Erklärung liegt vor, wenn der persönliche Anschaffungskurs unter dem historischen Emissionskurs liegt. Die Spekulationsfrist lt. § 30 EStG beträgt 1 Jahr.

Beispiel:

  • Emissionskurs: 100,--
  • Kaufkurs: 80,--
  • Verkaufskurs: 120,--

Fazit: Die Differenz zwischen Emissionskurs (100,--) und Verkaufkurs (120,--) unterliegt der KESt. Die Differenz zwischen Kaufkurs (80,--) und dem Emissionskurs (100,--) unterliegt der Spekulationsfrist von 1 Jahr.

Die Steuerpflicht einzelner Produkte wird laufend vom ÖWS (Österreichisches Wertpapier Service) in Abstimmung mit einem Fachgremium (Bankenvertreter inkl. RLB OÖ) und dem BMF überprüft und gewartet.

Auslegungen zur Besteuerung von Zertifikaten aufgrund aktueller Rechtsänderung des BMF vorbehalten!


Dieses Dokument wurde von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissenstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Jede Anlageentscheidung bedarf der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (zB Risikobereitschaft) des Anlegers. Angaben über die Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit und stellen daher keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Entwicklung dar. Ertragsmindernde Provisionen, Gebühren, Steuern und andere Entgelte werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Der Anleger wurde darüber informiert, dass sich aus der Veranlagung steuerliche Verpflichtungen ergeben können, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Bei Steuerausländern beinhaltet die Steuerfreiheit in Österreich keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Prospekte sowie allfällige Nachträge von Emissionen der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, welche auf Grund des KMG aufzulegen sind, liegen bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG auf. Im Falle von anderen Emissionen liegt der Prospekt beim jeweiligen Emittenten auf. Ausführlicher Disclaimer (Hinweise) unter www.boerse-live.at/Disclaimer. Offenlegung gemäß § 48 f Börsegesetz unter www.boerse-live.at/Offenlegung.
 
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