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EU-Steuerharmonisierung zurück | Aktualisieren
Status Besteuerung von Zinserträgen in Europa (EU-Quellensteuer)

EU-SteuerharmonisierungZiel der EU-Zinsrichtlinie ist die einheitliche Besteuerung von Zinserträgen jeder Art innerhalb der europäischen Union. Betroffen sind natürliche Personen, die in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind und Zinseinkünfte aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten. Durch eine automatische Meldung personenbezogener Daten oder einem pauschalen EU-Quellensteuerabzug wird einer Besteuerung von Zinserträgen innerhalb der Europäischen Union sichergestellt.

Was Sie als Steuerausländer wissen sollen

Die Besteuerung von privaten Zinserträgen für Steuerausländer erfolgt anhand der Steuerbestimmungen des jeweiligen Wohnsitzstaates. Aufgrund der von der Europäischen Union beschlossenen EU-Zinsrichtlinie, die per 1. 7. 2005 gültig ist, erfolgt ein automatischer Informationsaustausch über Kapitalerträge (Zinseinkünfte) zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dh anlegerspezifische Daten (Name, Anschrift, Steuernummer, Zahlstelle, Zinserträge,...) werden an die Finanzbehörden im jeweiligen Wohnsitzstaat weitergeleitet. Für Österreich gilt ein Sonderstatus.

Eckpunkte EU-Zinsrichtlinie

  • Per 1. 7. 2005 werden die EU-Staaten detaillierte Informationen über Zinserträge von EU-Ausländern gegenseitig austauschen.
  • Ausnahmeregelung für Österreich und Luxemburg während Übergangsfrist bis Mitte 2011 - alternativ muss eine Quellensteuer abgeführt werden:
    - per Mitte 2005 - Einhebung von 15 %
    - per Mitte 2008 - Einhebung von 20 %
    - per Mitte 2011 - Einhebung von 35 %
  • Österreich und Luxemburg müssen 3/4 der eingehobenen Quellensteuer an den EU-Wohnsitzstaat mittels Sammelüberweisung abführen.
  • Bestimmte Drittstaaten wie Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra müssen gleichwertige Maßnahmen umsetzen.

>> Sonderstatus mit anonymen EU-Quellensteuerabzug für Österreich - das  österreichische Bankgeheimnis bleibt unangetastet!

Betroffen sind Zinserträge aus insbesondere folgenden Wertpapieren/Spareinlagen:

  • Sparbücher
  • Anleihen
  • Anleihenfonds
  • Gemischte Fonds, wenn der Zinsforderungsteil mehr als 25 % (bei thesaurierenden Fonds) bzw. mehr als 15 % (bei ausschüttenden Fonds) beträgt
  • Termineinlagen

Nicht betroffen sind

  • Aktien und Aktienfonds
  • Thesaurierende Fonds mit weniger als 25 % Anleihenquote
  • Ausschüttende Fonds (idR Renten- oder Mischfonds) mit weniger als 15 % Anleihenquote
  • Immobilienfonds

Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Raiffeisenbank!

Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein.


Dieses Dokument wurde von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Da jede Anlageentscheidung der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgespräches. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Die Wertentwicklung wird entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf Daten der Depotbank, ermittelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Zusammensetzung des Fondsvermögens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ändern kann. Angaben über die Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit und stellen daher keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Entwicklung dar. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Bei Steuerausländern beinhaltet die Steuerfreiheit in Österreich keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Prospekte sowie allfällige Nachträge von Emissionen der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, welche auf Grund des KMG aufzulegen sind, liegen bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG auf. Im Falle von anderen Emissionen liegt der Prospekt samt allfälligen Nachträgen beim jeweiligen Emittenten auf. Im Rahmen der Anlagestrategie von Investmentfonds kann überwiegend in Investmentfonds, Bankeinlagen und Derivate investiert oder die Nachbildung eines Index angestrebt werden. Fonds können erhöhte Wertschwankungen (Volatilität) aufweisen. In durch die FMA bewilligten Fondsbestimmungen können Emittenten angegeben sein, die zu mehr als 35 % im Fondsvermögen gewichtet sein können. Der aktuelle Verkaufsprospekt sowie ggf. die Wesentlichen Anlegerinformationen – Kundeninformationsdokument (KID) liegen in deutscher bzw. englischer Sprache bei der jeweiligen KAG, der Zahlstelle oder beim steuerlichen Vertreter in Österreich auf. Ausführliche Risikohinweise und Haftungsausschluss unter www.boerse-live.at/Disclaimer; Offenlegung gemäß § 48 f Börsegesetz unter www.boerse-live.at/Offenlegung.
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