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Kennummernverwendung zurück | Aktualisieren
Seit 23. April 2003 werden bei Neuemissionen teilweise 5- bzw. 6-stellige, alphanumerischen Kennnummern vergeben (zB 55B67C). Dies ist bereits der erste Teil der allgemeinen Kennnummernumstellung, bei der die bisherigen 5- bzw. 6-stelligen WKN durch die 12-stellige ISIN ersetzt wird.

Durch die Umstellung von WKN auf ISIN sind Wertpapiere einem Land einfacher zuzuordnen. Ein einheitliches europäisches System soll den grenzüberschreitenden Handel deutlich vereinfachen und der Vielfalt nationaler Systeme begegnet werden. Zudem ist in einigen Ländern die Systematik der dort 6-stelligen Wertpapierkennnummern angesichts der Flut an Emissionen an Grenzen gestossen. Parallel zu Österreich stellt Deutschland, Frankreich, Belgien und Niederlande auf ISIN um. Die skandinavischen Länder, Spanien und Italien haben die ISIN bereits vor einiger zeit eingeführt.

ISIN steht für International Securities Identification Number. Die 12 Stellen setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Zu Beginn steht ein 2-stelliger Ländercode aus Buchstaben (zB AT, DE, ...)
  • Danach folgen 9 Stellen, die der nationalen Kennnummer entsprechen. Sollte diese weniger als 9 Stellen aufweisen, wird eine entsprechende Anzahl von Nullen vorangestellt.
  • Als Letztes folgt eine Prüfziffer.

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