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Generelle Richtlinien für den Online-Wertpapierhandel

Kennnummernverwendung

Bei der Wertpapierauftragserfassung und Wertpapiersuche muss die ISIN (International Securities Identification Number) verwendet werden. Alle Masken in ELBA-internet Wertpapier wie Positionsübersicht, Orderbuch, Positionsdetails, Orderdetails, Umsätze, etc. werden mit der ISIN angezeigt.

Regelung bei Short-Positionen und Doppelausführungen

Es ist unzulässig Short-Positionen einzugehen. Sie können aber im Einzelfall dennoch entstehen, wenn ein Verkauf doppelt durchgeführt wird und somit mehr Stücke verkauft werden, als ursprünglich am Wertpapierdepot verfügbar waren. Solche Konstellationen treten in der Regel sehr selten bei Storno- und Änderungsaufträgen auf. Die Short-Bestände sind durch den Kunden sofort nach Auftreten glattzustellen. Erfolgt dieser Schritt nicht innerhalb eines Tages, ist die Bank berechtigt, die Short-Position ohne Auftrag des Kunden glatt zu stellen und sämtliche darauf erwachsende Kosten und Nebengebühren dem Verrechnungskonto des Kunden anzulasten.

Intraday-Handel

Folgende Punkte sind beim Intraday-Handel zu beachten:

Voraussetzung ein gekauftes Wertpapier noch am selben Tag zu verkaufen, ist der Erhalt der Durchführungsbestätigung von der Börse.

  • Dh. bei Online Börsen - dies kann im Regelfall binnen Sekunden möglich sein.
  • Dh. bei Offline Börsen - die Durchführungsbestätigung erhalten Sie in der Regel bis spätestens nächsten Tag; erst bei Erhalt dieser Durchführungsbestätigung kann der Verkauf durchgeführt werden.

Offene Verkaufsaufträge

Sollte für eine Wertpapierposition im Depot eine noch nicht durchgeführte Verkaufsorder bestehen, wird trotzdem weiterhin die gesamte Menge in der Positionsübersicht und auch in der Verkaufsmaske angezeigt. Wird ein weiteres Mal die gesamte Menge verkauft wird die Fehlermeldung "Verkauf mit dieser Stückzahl nicht möglich" ausgegeben. Weiters sind in der Positionsübersicht Positionen mit offenen Verkaufsaufträgen extra im Feld "Menge" (mittels eines Info-Buttons) gekennzeichnet. Durch Klick auf diesen Button gelangen Sie zu den Aufträgen dieser ISIN ins Orderbuch. 

Ca.-Kurswertberechnung

Die Circa-Kurswertberechnung bei einem Auftrag in ELBA-internet funktioniert folgendermaßen:

Bei Wertpapieren mit Stücknotiz (zB Aktien):

  • bei einem Bestens-Auftrag: Stück * letztem Kurs in der Datenbank
  • bei einem limitierten Auftrag: Stück * eingegebenes Limit
  • bei einem StopMarket-Auftrag: Stück * eingegebene StopMarke
  • bei einem StopLimit-Auftrag: Stück * eingegebenes Limit (nicht StopMarke)

Bei Wertpapieren mit Prozentnotiz (zB Anleihen):

  • bei einem Bestens-Auftrag: Nominale * letzter Kurs in der Datenbank
  • bei einem limitieren Auftrag: Nominale * eingegebenes Limit 
    bei einem StopMarket-Auftrag: Nominale * eingegebene StopMarke
  • bei einem StopLimit-Auftrag: Nominale * eingegebenes Limit (nicht StopMarke)

In beiden Fällen (Stücknotiz, Prozentnotiz) werden in der Circa-Kurswertberechnung auch die anfallenden Spesen berücksichtigt (außer Orderleitgebühr).

Fremdwährungen

Bei Fremdwährungsgeschäften (Wertpapier-Aufträge bei denen ein Unterschied zwischen der Handelswährung des Wertpapiers und der Abrechnungswährung besteht - zB US-Aktie wird über ein Euro-Konto abgewickelt) kann KEINE Sofort-Abrechnung erfolgen, da der Devisenkurs, der bei der Abrechnung zur Geltung kommt, zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht. Es wird der Devisengeld- (bei einem Verkauf) bzw. -briefkurs (bei einem Kauf) des folgenden Tages herangezogen: Durchführungstag + Valutatage gemäß Börsenusancen mindestens jedoch ein Werktag nach dem Durchführungstag.

Die Abrechnung erfolgt an diesem Tag um ca. 16:00 Uhr - ab diesem Zeitpunkt kann die Abrechnung im Orderbuch abgerufen werden (zuvor kommt eine Fehlermeldung). Diese Regelung ist notwendig, da vor Konvertierung die nötigen Barmittel beschafft werden müssen.

Die Haben-Vormerkung wird allerdings mit dem Devisenkurs des Tages der Auftragsdurchführung generiert – dadurch kann es beim Abrechnungsbetrag und den vorgemerkten Haben-Beträgen (Differenz zwischen Kontostand und verfügbaren Betrag) zu Abweichungen kommen.

Treuebonusberechtigte-Aktien

Bitte beachten Sie, dass treuebonusberechtigte Positionen über ELBA-internet und Telefonservice-Wertpapier problemlos verkauft werden können. Sie erhalten beim Verkauf einer solchen Position keinen Hinweis, dass Sie damit den Anspruch auf den Treuebonus verlieren.

Sonderfälle Auftragsabwicklung 

  • Türkei
    Die Türkei hebt seit 1. Jänner 2006 eine Quellensteuer von 10 Prozent auf realisierte Kursgewinne innerhalb eines Jahres sowie eine Quellensteuer von 15 Prozent auf Dividendenzahlungen ein. In diesem Zusammenhang muss vom Anleger eine türkische Steuernummer angefordert werden.
    Aus diesem Grund werden von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich für türkische Wertpapiere keine Käufe mehr abgewickelt. Bei Verkäufen von bestehenden Positionen versuchen wir im Einzelfall eine ausserbörsliche Regelung umzusetzen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an ihren Berater.
     
  • Norwegen
    Entsprechend den Regelungen des norwegischen Rechts ist es notwendig, die Identität des endbegünstigten Wertpapierinhabers gegenüber der norwegischen Aufsichtsbehörde Kredittilsynet bekannt zu geben.
    Aus diesem Grund sind alle Wertpapiere mit einer norwegischen ISIN für Käufe im ELBA-Internet WP gesperrt. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Ihren Berater.
   

 
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