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1. ISIN-Umstellung:
Wie schon im April dJ angekündigt, wird die Raiffeisenbankengruppe OÖ ab 13. Oktober 2003 auf ISIN (International Securities Information Number) umstellen. Die ISIN besteht aus insgesamt 12 Stellen und setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Zu Beginn steht ein 2-stelligen Länder-Code aus Buchstaben (zB AT, DE, etc)
- Danach folgen 9 Stellen, die der nationalen WKN entsprechen. Sollte diese weniger als 9 - Stellen aufweisen, wird eine entsprechende Anzahl von Nullen vorangesetzt.
- Als Letztes folgt eine Prüfziffer
Bei den Herkunftsländern Österreich und Deutschland ist die Möglichkeit, von der ISIN auf die WKN zu schließen. zB KEPLER Global Aktienfonds AT0000799820, Volkswagen-Aktie DE0007664005,... Bei amerikanischen Werten (zB Microsoft-Aktie US5949181045) besteht leider keine Möglichkeit auf die WKN zu schließen.
Wie wirkt sich diese Neuerung in ELBA-internet aus?
Bei der WP-Suche in der Auftragsmaske ist es weiterhin möglich, nach bei den Varianten zu suchen (WKN und ISIN). Auch die tatsächliche Auftragserteilung kann mit beiden Varianten durchgeführt werden. Die restlichen Masken von ELBA-internet wie Positionsübersicht, Positionsdetails, Orderbuch, Orderdetails, Umsätze, etc werden ab diesem Zeitpunkt nur noch mit der ISIN angezeigt. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Veranlagungen.
Wie wirkt sich diese Änderung auf der Homepage www.boerse-live.at aus?
Auf der Homepage gibt es bis auf weiteres keine Änderung. Es kann weiterhin nach beiden Varianten (WKN und ISIN) gesucht werden. Auch der Doppelausweis wird weiterhin auf der Homepage angezeigt.
2. Limitzusatz "Market-to-Limit"
Die Palette der Limitzusätze in ELBA-internet Wertpapier wurde mit der sogenannten"Market-to-Limit"-Order erweitert. Dieser Limitzusatz bewirkt, dass bei einer Bestens-Order im Falle einer Teilausführung die weiteren Teilausführungen nicht schlechter durchgeführt werden als die erste Teilausführung. Dh. die restlichen Teilausführungen werden mit dem Kurs der ersten Teilausführung automatisch limitiert und können somit nicht schlechter als die erste Teilausführung ausgeführt werden.
Beispiel: Sie kaufen oder verkaufen eine Aktie und geben beim Kauf den Limitzusatz Market-to-Limit, dabei kommt es zu Teilausführungen. Die erste Teilausführung wird mit Kurs 100 abgerechnet, somit ist dadurch gewährleistet, dass alle weiteren Teilausführungen nicht über den Kurs (Kauf) oder unten dem Kurs (Vekauf) der ersten Teilausführung ausgeführt werden.
Hinweis: Dieser Limitzusatz ist nur bei XETRA-Aufträgen möglich (XETRA Wien und XETRA Frankfurt).
gültig ab 13. Oktober 2003
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