Aktuelle Regelungen für österreichische Privatanleger
Wertpapier-Besteuerung
Die aktuellen Regelungen der Wertpapier-Besteuerung sehen vor, dass sowohl Wertpapier-Erträge wie Zinsen, Dividenden und Fondserträge als auch Kursgewinne von Kapitalvermögen (z.B. aus Aktien, Anleihen, Fondsanteile) und Derivaten (z.B. Zertifikate) der KESt in Höhe von 27,5 Prozent unterliegen.
Aktuelle Regelungen bei inländischen Fonds | |
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Im Fonds |
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Erträge (Zinsen, Dividenden) | 27,5 % KESt |
Besteuerung der Kursgewinne | 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne mit 27,5 % |
Verlustausgleich |
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Anleger | |
Besteuerung der Veräußerungsgewinne bei Verkauf von Fondsanteilen | 27,5 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten). Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt - es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung. |
Aktuelle Regelungen bei ausländischen Fonds | |
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Zusatzinformation | Steuerrechtliche Kategorisierung
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Akutelle Regelungen bei Anleihen | |
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Zinsen | 27,5 % KESt auf Kupon (Wohnbauanleihe bis zu 4 % KESt-frei) keine KESt auf Stückzinsen |
Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt auf realisierte Kursgewinne inklusive Stückzinsen |
Aktuelle Regelungen bei Aktien | |
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Dividenden | 27,5 % KESt |
Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt |
Aktuelle Regelungen bei Zertifikaten | |
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Zinsen | 27,5 % KESt |
Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt |
Aktuelle Regelungen bei Optionsscheinen | |
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Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt |
Ein KESt-Abzug (27,5 %) bei positiven Wertpapiereinkünften kann mit 27,5 % der entstandenen Verluste aus Wertpapiergeschäften im selben Kalenderjahr ausgeglichen werden. Es wird maximal die bereits abgeführte KESt erstattet. Die Buchungen der KESt-Gutschriften finden laufend im Rahmen der Wertpapierabrechnung statt.
Für den Anleger ergeben sich in diesem Veranlagungsjahr 756,25 Euro zu zahlende KESt aus Wertpapiererträgen. Der Kunde erhält eine Gutschrift von 687,50 Euro beim Verkauf der Aktie mit Verlust. Durch den realisierten Verlust vom 16. Oktober reduziert sich die zu zahlende KESt auf 68,75 Euro. Nur dieser Betrag wird effektiv an das Finanzamt abgeführt.
Ihr:e Berater:in in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne näher zu diesem Thema.
Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Steuerinformation, die eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen kann. Jegliche Haftung für die Inhalte ist ausgeschlossen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein!
Stand: März 2020