Fonds über die Fondsgesellschaft (KAG)
Abwicklung von Fondsaufträgen
Aufträge für nicht börsenotierte Wertpapierfonds (in der Praxis der Regelfall) werden ausschließlich Bestens weitergeleitet. Käufe und Verkäufe werden nicht über die Börse, sondern direkt über die jeweilige Fondsgesellschaft abgewickelt, daher ist eine Beschränkung der Gültigkeit nicht möglich.
Um hier eine optimale Hilfestellung zu geben, werden alle Felder, die nicht befüllt werden müssen (z.B. Limitart, Limitzusatz, Gültigkeit, etc) ausgeblendet. In diesem Fall ist nur mehr die gewünschte Stückzahl einzugeben (Bei börsennotierten Fonds sind alle relevanten Felder zu befüllen!).
Ein Storno bzw. eine Änderung von Wertpapierfonds-Aufträgen ist nicht möglich. Darüber hinaus ist über das Internet kein Fondsswitch möglich! In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.
Weiterleitung und Durchführung (nicht börsenotierte Fonds)
Fonds | Ordererteilung |
KEPLER- und Raiffeisenfonds | vor 13.00 Uhr: Preis vom nächsten Börsetag nach 13.00 Uhr: Preis vom übernächsten Börsetag Mindestordergröße: keine Übersicht KEPLER- und Raiffeisenfonds |
KEPLER- und Raiffeisenfonds (Dachfonds) | vor 13.00 Uhr: Preis vom übernächsten Börsetag nach 13.00 Uhr: Preis vom über-übernächsten Börsetag Mindestordergröße: keine Übersicht KEPLER- und Raiffeisenfonds (Dachfonds) |
Inländische und ausländische Investmentfonds | Stündliche Weiterleitung der Aufträge zwischen 8:00 und 16:00 Uhr: Je nach Fonds werden von den Fondsgesellschaften täglich, wöchentlich oder monatlich Preise veröffentlicht. Aufträge, die bei uns eintreffen, werden je nach Annahmefrist der jeweiligen Fondsgesellschaft mit dem nächsten oder übernächsten veröffentlichten Preis abgerechnet. Verkaufsaufträge sind erst möglich, wenn der Kaufauftrag abgerechnet wurde. Mindestordergröße: EUR 2.500 bzw. Sonderbestimmungen |
Tradingfonds (Fonds ohne AGA) | Stündliche Weiterleitung der Aufträge zwischen 8:00 und 16:00 Uhr: Je nach Fonds werden von den Fondsgesellschaften täglich, wöchentlich oder monatlich Preise veröffentlicht. Aufträge, die bei uns eintreffen, werden je nach Annahmefrist der jeweiligen Fondsgesellschaft mit dem nächsten oder übernächsten veröffentlichten Preis abgerechnet. Verkaufsaufträge sind erst möglich, wenn der Kaufauftrag abgerechnet wurde. Beim Kauf von Tradingfonds wird eine Abwicklungsgebühr von 0,75 % bzw. mind. EUR 36,00 verrechnet. |
Abwicklung von Ansparplänen mit Fonds
Mit dem Raiffeisen Vermögensaufbau können Sie regelmäßig in Fonds anlegen. Grundsätzlich sind alle KEPLER- und Raiffeisenfonds, sowie bestimmte Fonds der Fondsauswahl für den Ansparplan vorgesehen. Ob ein Fonds für den Ansparplan definitiv geeignet ist, ist bei den Eckdaten des jeweiligen Fonds (Vermögensaufbau/Sparplan: Ja) ersichtlich.
KEPLER- und Raiffeisenfonds
- Anspartermine sind der 5., 15. oder 25. des Monats
- Ansparbetrag: ab EUR 50
- Es können nur Thesaurierungs-Kennnummern verwendet werden.
- Es werden so viele Anteile (auch Tausendstelanteile) vom definierten Fonds erworben, wie für den vereinbarten Ansparbetrag zum Ausgabepreis angeschafft werden können.
- Damit die erstmalige Durchführung zu dem im Auftrag genannten Tag erfolgen kann, muss der Auftrag zwei Bankwerktage (Ausnahme: Wenn die erste Durchführung auf ein Wochenende bzw. einen österreichischen Bankfeiertag fällt = drei Bankwerktage) vor dem im Vertrag genannten Tag bis 13:00 Uhr bei der Bank einlangen. Ansonsten wird der Auftrag zum nächsten Termin gemäß Ansparrhythmus durchgeführt.
Sonstige in- und ausländische Fonds (lt. Auswahlliste)
- Anspartermin ist der 15. des Monats
- Ansparbetrag: ab EUR 100
- Es können sowohl Thesaurierungs- als auch ausgewählte Ausschüttungs-Kennnummern verwendet werden.
- Es werden so viele Anteile vom definierten Fonds erworben, wie für den vereinbarten Ansparbetrag zum Ausgabepreis angeschafft werden können. Bei den Eckdaten unter Anmerkungen beim jeweiligen Fonds ist ersichtlich, mit wie vielen Nachkommastellen die Abrechnung durchgeführt werden kann.
- Damit die erstmalige Durchführung zu dem im Auftrag genannten Tag erfolgen kann, muss der Auftrag zwei Bankwerktage (Ausnahme: Wenn erste Durchführung auf ein Wochenende bzw. einen österreichischen Bankfeiertag fällt = drei Bankwerktage) vor dem im Vertrag genannten Tag bis 13:00 Uhr bei der Bank einlangen. Ansonsten wird der Auftrag zum nächsten Termin gemäß Ansparrhythmus durchgeführt.
Zusätzlich sind die Vertragsbedingungen für den Vermögensaufbau zu beachten.
Wesentliche Anlegerinformationen - Kundeninformationsdokument (KID)
Gemäß Investmentfondsgesetz 2011 sind Anlegern bei jedem Investmentfondsauftrag rechtzeitig vor der Auftragserteilung die „Wesentlichen Anlegerinformationen – Kundeninformationsdokument (KID)“ zur Verfügung zu stellen. Dieses Dokument gibt einen Überblick über die gewählte Fondsveranlagung.
Bei Fondsaufträgen in Raiffeisen ELBA-internet bzw. ELBA-mobil wird in der jeweiligen Auftragsmaske ein entsprechender Link zum Abruf der „Wesentlichen Anlegerinformationen – Kundeninformationsdokument (KID)“ in elektronischer Form bereitgestellt.
Durch Bestätigen der Kenntnisnahme zu diesem Thema akzeptiert der Kunde den angeführten Ablauf und verzichtet auf den Erhalt der Dokumente in Papierform.
Fondsrichtlinie AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz)
Am 22. Juli 2014 ist das sogenannte Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (kurz AIFMG) in Österreich in Kraft getreten. Dieses Gesetz schreibt neue Regeln für Alternative Investmentfonds vor. Diese Fondskategorie (die Palette reicht von Hedgefonds, Immobilienfonds, Spezialfonds bis hin zu Fonds, die in illiquide Vermögenswerte investieren wie Rohstoffe oder Kunstgegenstände), soll dadurch einheitliche und strengere Standards bekommen. Es werden durch die Darstellung im österreichischen Recht die europäischen Regelungen (EU-Richtlinie) und die dazu ergangenen Verordnungen betreffend der Alternativen Investmentfonds umgesetzt.
Beim Erwerb von AIFM-Produkten ergeben sich für die Bank gegenüber dem Kunden erweiterte Veröffentlichungspflichten von Dokumenten. Es sind neben dem Kundeninformationsdokument (KID) auch das "§21-Dokument AIFMG Information für Anleger" sowie der zuletzt veröffentlichte Rechenschafts- und Halbjahresbericht auszuhändigen.
Warnhinweise der Finanzmarktaufsicht zu Futures- und Hedgeprodukten
Futures- und Hedgeprodukte sind hochspekulative Finanzinstrumente (Futures, Optionen, Short-Positionen, ...), bei denen das Risiko des Totalverlusts besteht. Obwohl Hedgeprodukte in der Regel eine breite Streuung aufweisen, sind diese Anlagevarianten schwer kalkulierbar und nur als Beimischung für sehr risikobewusste Anleger geeignet!
Investmentfonds, die gemäß § 20a InvFG 1993 mehr als zehn Prozent in Alternative Investments veranlagen, weisen im Vergleich zu traditionellen Anlageformen ein erhöhtes Anlagerisiko auf. Ein Teilverlust bzw. Totalausfall des eingesetzten Kapitals sind möglich.
Aufgrund des hohen Risikos von Futures- und Hedgeprodukten ist es aus Sicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) notwendig, Anlegern gesonderte Risikohinweise (Warnhinweise) anzubieten. Wir tragen dieser Aufklärungspflicht Rechnung und stellen Ihnen folgende Risikohinweise für Hedgefondsprodukte zur Verfügung.
In der Regel ist bei Futures- und Hedgeprodukten nur ein monatlicher Handel bzw. ein Handel mit einer noch größeren Zeitspanne möglich. Aufträge müssen daher bestimmte Tage vor Monatsultimo erteilt werden. Außerdem werden bei diesen Produkten in der Regel Performance-Fees verrechnet. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen Ihren Kundenbetreuer.
Aufgrund der komplexen Abwicklung von bestimmten Futures- und Hedgeprodukten sind folgende ISINs für Käufe in ELBA-Internet gesperrt:
Produktname | ISIN |
Primeo Select Fund EUR | KYG7243U1085 |
Primeo Select Fund USD | KYG7242V1077 |
Primeo Executive Fund EUR | KYG7243T1013 |
Primeo Executive Fund USD | KYG7243T1195 |
Primeo Multi Strategy Fund EUR | KYG7243X1108 |
Primeo Multi Strategy Fund USD | KYG7243X1025 |
HERALD FD-USA S.PTF O.EUR | KYG441091090 |
HERALD FD-USA S.PTF O.USD | KYG441091173 |
ALPHA PRIME FD RED. A USD | BMG6846G1024 |
ALPHA PRIME FD RED. EO | BMG6846G1107 |
Hasenbicherl Commodity GS USD | AT0000689435 |
Hasenbicherl Commodity GS | AT0000689484 |
MAN Arbitrage Strategies | BMG5776D1056 |
MAN AHL Diversified PS | IE0000360275 |
MAN AHL Diversified | NL0000319606 |
Anleihenhandel über Fixkursangebot
Kaufauftrag
Bei einem Anleihenkauf über das Fixkursangebot erfolgt die Abrechnung zum Fixkurs, der im jeweiligen Angebot sichtbar ist und es fallen keine zusätzlichen Kaufspesen an. Aufträge können sowohl über die Kauf-Funktion auf der Homepage als auch direkt über ELBA-internet (mittels Eingabe der Kennnummer in der Auftragserfassungsmaske) erfasst werden. Sollte ein Angebot vorhanden sein, wird nach Erfassung der Wertpapierkennnummer ein neuer Handelsplatz namens "FIXKURSANGEBOT" angezeigt. Nach Auswahl dieses Handelsplatzes wird das Geschäft sofort ausgeführt und die Abrechnung kann gleich im Orderbuch abgerufen werden (außer Fremdwährungsanleihen).
Verkaufsauftrag
Für ausgewählte Anleihenprodukte (eigene Emissionen der Raiffeisenlandesbank OÖ) wird auch für den Verkauf ein Fixkursangebot gestellt. Aufträge können nur direkt über ELBA-internet erfasst werden. Sollte ein Angebot vorhanden sein, wird in der Verkaufsmaske (Aufruf aus Positionsübersicht) ein neuer Handelsplatz namens "FIXKURSANGEBOT" angezeigt. Nach Auswahl dieses Handelsplatzes wird das Geschäft sofort ausgeführt und die Abrechnung kann gleich im Orderbuch abgerufen werden (außer Fremdwährungsanleihen).
Anleihen, für die es kein Verkaufsfixkursangebot gibt und für die auch keine Börsenotiz besteht, können über den Berater verkauft werden.