Erste Klimaklage vor EG für Menschenrechte erfolgreich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt: Die Richterinnen und Richter bestätigen, dass Staaten gegen Menschenrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Der Menschenrechtsbeschwerde der „KlimaSeniorinnen Schweiz“ wurde stattgegeben. Der Verein errang somit vor dem EGMR einen historischen Sieg. Die Mitglieder klagten wegen einer Verletzung ihrer Menschenrechte durch ungenügende Klimaziele.
Die Große Kammer des Gerichtshofs urteilte im Fall “Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland” (application no. 53600/20), dass die Schweiz die Menschenrechte der älteren Frauen verletzt, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut. Konkret stellt das Gericht eine Verletzung von Artikel 8 fest (Recht auf Privat- und Familienleben). Der Gerichtshof stellt außerdem fest, dass die Klage des Vereins, der derzeit über 2.500 Frauen im Alter von 64 Jahren und älter vertritt, Opferstatus hat.
Dies ist ein großer Sieg, auch für den Zugang zur Justiz in ganz Europa. Jetzt muss die Schweiz ihre aktuellen Klima-Zielsetzungen nachbessern und diese auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen definieren. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention bezüglich des Klimawandels nicht nachgekommen sei. Die Schweizer Behörden hätten nicht rechtzeitig und in geeigneter Weise gehandelt, um Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels zu treffen. Darüber hinaus hat die Schweiz ihre eigenen, ungenügenden Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nicht erreicht.
Erstmals hat ein länderübergreifendes und auf Menschenrechte spezialisiertes Gericht direkt einem menschenrechtlich begründeten Anspruch auf Klimaschutz recht gegeben.
Quelle: goodnews-magazin.de